Rentenversicherung (Erlebensversicherung)
Zu den Möglichkeiten für eine Altersvorsorge zählt auch die private Rentenversicherung. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten eine private Rentenversicherung als eine zusätzliche Altersvorsorgemöglichkeit zu erhalten. Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten die private Rentenversicherung als Altersvorsorgeprodukt an. Mit einer Beratung für die private Rentenversicherung bei Deutsche Altersvorsorge Beratung Uwe Michael Tschischka können Sie eine persönlich auf Sie abgestimmte Empfehlung erhalten. Bei der aus verschiedenen Anbietern für eine private Rentenversicherung eine Rentenversicherung oder mehrere Rentenversicherungen ausgesucht wird/werden. Diese Empfehlung wird auf Ihre Ziele und Wünsche für eine persönliche Altersvorsorge abgestimmt. Vor einer Beratung für eine private Rentenversicherung ist es wichtig eine Altersvorsorge Inventur durchführen zu lassen.
Was ist eine private Rentenversicherung?
Eine private Rentenversicherung wird auch Erlebensversicherung genannt. Mit einer privaten Rentenversicherung soll ab einem bestimmten Zeitpunkt eine lebenslange Rente (Form der Leibrente) gezahlt werden. Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Die Rentenversicherung ist im Grunde eine Lebensversicherung. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung und zur Kapitallebensversicherung wird jedoch nicht das Risiko eines zu frühen Todes abgesichert (Versicherung für den Todesfall). Stattdessen soll mit einer Privatrentenversicherung das wirtschaftliche Risiko eines langen Lebens abgesichert werden (Versicherung auf den Erlebensfall). In der Regel wird vereinbart, dass Sie die vereinbarte Rente bis zum Todesfall ausgezahlt bekommen. Dabei unterscheidet sich eine private Rentenversicherung von der gesetzlichen Rentenversicherung. Und auch von der Riester Rente und der Rürup Rente (Basisrente). Und auch die Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge, bAV) unterscheidet sich von einer privaten Rentenversicherung.
Kapitalwahlrecht bei Rentenversicherungen
Wenn es sich nicht um eine sofort beginnende Rentenversicherung (Sofortrente gegen einen einmaligen Beitrag) handelt, kann mit einer Rentenversicherung vereinbart werden, dass statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Auszahlung vom Kapital stattfindet. Bei der Riester Rente besteht die Möglichkeit der Kapitalauszahlung nur begrenzt, wenn für die Riester Rente eine staatliche Förderung (Riester Zulagen, steuerliche Riester Förderung) gezahlt wurde. Und bei der Rürup Rente besteht keine Möglichkeit auf ein Kapitalwahlrecht.
Garantiezeit für die private Rente
Für eine bestimmte Dauer kann eine Garantiezeit für die private Rente vereinbart werden. Unabhängig davon, ob der Rentner die Garantiezeit überlebt oder nicht. Stirbt der Privatrentner während der Rentengarantiezeit, wird weiterhin die vereinbarte Rente bis zum Ende der vereinbarten Renten Garantiezeit gezahlt. Überlebt der Rentner die vereinbarte Garantiezeit für die private Rente erhält er die private Rente weiterhin bis zu seinem Todesfall. Bei der Rürup Rente und bei der Riester Rente sind die Möglichkeiten für die garantierte Rentenzeit von Gesetzes wegen eingeschränkt. Eine Rentengarantiezeit geht zulasten der Höhe einer privaten Rente aus der Rentenversicherung.
Bei privater Rentenversicherung mit abgekürzter Leibrente Abgeltungssteuer
Die private Rente aus einer privaten Rentenversicherung muss nicht unbedingt lebenslang ausgezahlt werden. Möglich ist auch die Vereinbarung, dass die private Rente nur bis zu einem maximalen Zeitpunkt ausgezahlt wird. Und dann endet, sofern nicht schon vorher der Todesfall des Rentners die Rentenzahlungen beendet hat. Diese Form der privaten Rente wird auch temporäre Rente oder abgekürzte Leibrente genannt. Diese Form der privaten Rente aus einer privaten Rentenversicherung wird durch die Abgeltungssteuer versteuert. Weil eine solche Form der privaten Rentenversicherung zu den Kapitalanlageprodukten gemäß Paragraph 20 EStG zählen.
Schutz für Hinterbliebene bei der privaten Rentenversicherung
Möglich ist auch ein Hinterbliebenenschutz während der Ansparphase zu vereinbaren. Damit kann bei einem Todesfall vor der Rentenzeit eine vorher bestimmte Person eine Absicherung in Form einer Leibrente erhalten. Beispielsweise die Ehefrau (Witwenrente). Möglich ist auch die Vereinbarung einer abgekürzten Leibrente. Beispielsweise für ein Kind (Waisenrente). Ein solcher Hinterbliebenen Schutz führt automatisch zu einer geringeren privaten Rente für die versicherte Person. Durch die Vereinbarung eines solchen Hinterbliebenenschutzes wird die private Rentenversicherung, zumindest zeitweise, einer Kapital Lebensversicherung ähnlicher. Im Grunde handelt es sich bei einer privaten Rentenversicherung mit Hinterbliebenenschutz um eine Kombination von Versicherung auf den Erlebensfall und Versicherung für den Todesfall. Wobei bei einer Kapitallebensversicherung bei einem vorzeitigen Todesfall die Auszahlung in der Regel in einer Summe vorgesehen ist.
Beitragsrückgewähr bei einer privaten Rentenversicherung
Etwas anders als der vorher beschriebene Hinterbliebenenschutz ist eine Beitragsrückgewähr. Mit einer Beitragsrückgewähr wird vereinbart, dass bei einem Todesfall in der Ansparphase (Zeit vor der privaten Rente) die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Gleichzeitig ist die Vereinbarung möglich, dass auch bei einem Todesfall nach Beginn der Rente die eingezahlten Beiträge erstattet werden. Soweit sie noch nicht durch die Rentenzahlungen ausgezahlt wurden. Bei einem Todesfall während der Rentenbezugszeit werden also die ausgezahlten Renten von allen eingezahlten Beiträgen abgezogen. Dann wird dieser Betrag als Beitragsrückgewähr ausgezahlt, sofern ein Restbetrag übrig bleibt.
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