Große Auswahl bei Lebensversicherungen
Bei Deutsche Altersvorsorge Beratung Uwe Michael Tschischka können Sie zahlreiche Lebensversicherungen vermittelt bekommen. Gehen Sie im Vergleich dazu zu einer Versicherung (Versicherungsgesellschaft), die Lebensversicherungen anbietet, wird Ihnen in der Regel oder immer nur eine Lebensversicherung der eigenen Versicherungsgesellschaft angeboten. Ein weiterer Vorteil dürfte für viele sein, dass im Vermittlungsportfolio auch Lebensversicherungen von Lebensversicherungsanbietern enthalten sind, die nicht dem deutschen Versicherungsrecht unterliegen. Welcher weiterer Vorteil liegt für Sie hierin? Beispielsweise entschieden sich in den letzten Jahren zahlreiche Menschen in Deutschland für eine britische Lebensversicherung oder britische Rentenversicherung. Dies liegt in den Unterschieden zwischen einer britischen Lebensversicherung und einer deutschen Lebensversicherung. Ob eine britische Lebensversicherung, oder eher eine deutsche Lebensversicherung, für Sie besser geeignet erscheint, hängt in der Regel von Ihren persönlichen Wünschen und Vorlieben ab.
Lebensversicherung Empfehlung
Nach einer Altersvorsorge Beratung (Rentenberatung) können Sie eine Empfehlung für eine Lebensversicherung erhalten. Vor einer Empfehlung für Ihre Altersvorsorge ist eine Altersvorsorgeinventur sehr wichtig. Mit einer Altersvorsorge Inventur wird eine gute Grundlage für eine auf Sie zutreffende Empfehlung gelegt.
Was ist eine Lebensversicherung?
Mit einer Lebensversicherung soll meistens das Risiko eines (frühzeitigen) Todes oder der Langlebigkeit der versicherten Person wirtschaftlich abgesichert werden. Bei einer Lebensversicherung für den Todesfall (Risikolebensversicherung oder Kapital Lebensversicherung) soll bei einem Todesfall vor einem bestimmten Zeitpunkt eine vorher vereinbarte Lebensversicherungssumme ausgezahlt werden. Mit einer Lebensversicherung für den Erlebensfall (Rentenversicherung) soll ab einem bestimmten Zeitpunkt eine in der Regel lebenslange Rente gezahlt werden. Die Höhe der Todesfallsumme oder Rente ist nicht nur von der Beitragshöhe abhängig. Sondern von verschiedenen Faktoren.
Versicherung zusätzlicher oder anderer Gefahren
Eine Lebensversicherung kann zusätzlich zur oder statt einer Todesfallversicherung oder Erlebensfallversicherung auch andere Gefahren versichern, die mit dem Leben im Zusammenhang stehen. Zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Oder eine Versicherung, die bei bestimmten schweren Krankheiten eine vorher festgelegte Summe bezahlen soll (Dread Disease Versicherung). Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung die bedeutendste Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder abgekürzt BUZ). Eine weitere Kombinationsmöglichkeit mit einer Lebensversicherung ist eine Unfalltodversicherung (Unfalltod-Zusatzversicherung). Bei einer zusätzlichen Unfalltod Versicherung kann für den Unfalltod ein mehrfaches der einfachen Todesfallleistung versichert werden. Auch Pflegeversicherungsleistungen sind mit einer Kapital-Lebensversicherung kombinierbar.
Lebensversicherung mit staatlicher Förderung
Es gibt verschiedene Lebensversicherungen, bei der eine besondere staatliche Förderung möglich ist. Zum Beispiel die Riester Rente, bei der als staatliche Förderung Riester Zulagen und steuerliche Förderung möglich sind. Die Riester Rente kann als eine Rentenversicherung (Form der Lebensversicherung) abgeschlossen werden. Auch die Rürup Rente (Basisrente) können Sie als eine Rentenversicherung erhalten. Bei der Rürup Rente können große Beiträge einer prozentualen steuerlichen staatlichen Förderung unterliegen. Eine weitere Möglichkeit eine Lebensversicherung mit staatlicher Förderung zu kombinieren ist die Direktversicherung. Bei der Direktversicherung kann es außer einer staatlichen Förderung in Verbindung mit der Steuer auch Vorteile bei den Sozialabgaben geben. Und auch vermögenswirksame Leistungen (abgekürzt VL oder VWL) können in eine vermögensbildende Lebensversicherung eingezahlt werden.
Steuerliche Behandlung normale Kapital-Lebensversicherungen
Kapital Lebensversicherungen, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden oder werden, brauchen unter bestimmten Voraussetzungen nur mit der Hälfte vom persönlichen Steuersatz versteuert werden. Versteuert wird der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und den Beiträgen, die in die Lebensversicherung eingezahlt wurden (also die Gewinne, der Ertrag). Die Lebensversicherung muss für eine Versteuerung mit dem halben persönlichen Steuersatz eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren haben. Und der Ablauf der Kapitallebensversicherung muss hinter dem 60. Geburtstag liegen (Ablauf nach Vollendung vom 60. Lebensjahr). Selbst wenn man einen hohen Steuersatz in Höhe von zum Beispiel 45 % hat, reduziert sich die Steuer noch unterhalb von 25 % (45 % geteilt durch 2 = 22,5 %). Bei einem Steuersatz von beispielsweise 20 % würde der halbe persönliche Steuersatz nur noch 10 % betragen. Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung erfolgt ein Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer. Dieser kann aber auf die individuell zu zahlende Steuer angerechnet werden. Werden die oben genannten Voraussetzungen für den halben Steuersatz nicht erfüllt, erfolgt die Versteuerung vom Ertragsanteil mit dem vollen persönlichen Steuersatz. Bei flexiblen Kapitallebensversicherungen kann diese Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt werden, wenn die Entnahme in Teilbeträgen erfolgt. Dies ist beispielsweise bei aktuellen Fonds gebundenen Kapital-Lebensversicherungen möglich.
Kapital Lebensversicherung und Abgeltungsteuer
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Abgeltungsteuer mit Beginn vom Jahr 2009 eingeführt. Dadurch wurden die vorher genannten steuerlichen Regelungen für Kapitallebensversicherungen nicht verändert.
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