Gesetzliche Erstinformationen, Beratungsprotokoll
Informationen für Ihren Nutzen in Verbindung mit einer Beratung
Sie erhalten im Rahmen einer Beratung für die Altersvorsorge verschiedene Informationen zu Ihrem Nutzen. Dabei handelt es sich teilweise um gesetzlich vorgeschriebene Informationen. Was sind das für Informationen?
Gesetzliche Erstinformationen
Zum einen handelt es sich um Informationen über das Finanzunternehmen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie bestimmte Informationen erhalten, die Ihnen beispielsweise darüber Auskunft geben sollen, ob der Finanzberater unabhängig tätig ist. Oder für einen einzigen Anbieter (Versicherungsgesellschaft, Bank…) tätig ist. Auch sollen Sie erfahren, ob ein Anbieter (eine Versicherungsgesellschaft) einen Anteil am Finanzunternehmen in Höhe von mehr als 10 % hat. Denn wäre dies der Fall, dann hätte diese Versicherungsgesellschaft möglicherweise einen entsprechend hohen Einfluss auf die Auswahl einer Empfehlung. Beim Finanzunternehmen Deutsche Altersvorsorge Beratung und Anlageberatung Uwe Michael Tschischka gibt es überhaupt gar keine Beteiligung einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank oder einer Fondsgesellschaft. Weder oberhalb, noch unterhalb von 10 %. In den so genannten "Gesetzlichen Erstinformationen" finden Sie auch noch weitere Informationen. Sie können diese Informationen auch im Impressum lesen.
Protokoll der Altersvorsorge Beratung, Dokumentation
Das so genannte Beratungsprotokoll ist in einem gewissen Rahmen auch gesetzlich vorgeschrieben. Auch ein gut ausgefülltes Beratungsprotokoll ist zu Ihrem Nutzen. Beispielsweise finden Sie auf einem solchen Beratungsprotokoll die Empfehlung und die Begründung für eine Empfehlung. Oder einen Verweis auf eine ausführlichere Begründung. Es ist für Sie zum Vorteil, wenn Sie die Empfehlung und Begründung schriftlich erhalten. Statt nur mündlich.
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Informationen bei einer Altersvorsorge Beratung zu Ihrem Nutzen
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